Symbolbild (Pixabay/moinzon)
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Rechtswidriges Geschäftsmodell beim Parkplatz in Lyssach – Das hat das Berner Obergericht entschieden
Der schlimmste Parkplatz der Schweiz oder Abzocke. So wurde die private Parkanlage bei der Einkaufsmeile in Lyssach immer wieder kritisiert. Das Geschäftsmodell sorgte immer wieder für Diskussionen.
Bei der sogenannten Park and Ride Anlage stand ein gerichtliches Parkverbot mit der Androhung von hohen Bussen. Wer das Verbot nicht bemerkt und die Parkgebühr nicht umgehend bezahlt hat, erhielt vom Betreiber eine Rechnung. Das Regionalgericht Burgdorf war der Auffassung, dass dies nicht rechtens ist. Der Betreiber des Parkplatzes zog daraufhin das Urteil an das Berner Obergericht weiter. Dieses hat nun jedoch das Urteil des Regionalgerichts bestätigt. Das Vorgehen ist rechtswidrig, heisst es auch vom Obergericht.
Ein gerichtliches Verbot solle vor illegalem Parkieren schützen, aber nicht dazu dienen, Bussen einzukassieren und auf diese Weise Geld zu verdienen. Das berichtete gestern die Berner Zeitung. Der private Parkplatzbetreiber muss mit diesem Entscheid auch die Gerichtskosten in der Höhe von fast 15'000 Franken übernehmen. Weiter gilt das Urteil auch als Leitentscheid für ähnliche Situationen.
Mit dem Park and Ride in Lyssach hat der damalige Betreiber, der nun bezahlen muss, heute nichts mehr zu tun. Der Eigentümer hat den Mietvertrag mit ihm gekündigt und betreibt den Platz seither selbst, heisst es im Bericht weiter.
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