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Polizeikosten bei Ausschreitungen sollen Verursacher übernehmen
Polizeikosten bei unfriedlichen Veranstaltungen sollen vermehrt auf Verursacher abgewälzt werden können. Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Änderung des Polizeigesetzes, nachdem das Verwaltungsgericht 2013 eine entsprechende Bestimmung auf Verordungsstufe aufgehoben hat.
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