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| Gesellschaft

Pilzkontrolleure sind auch ohne rechtliche Grundlage erwünscht

In einer Interpellation hat Nationalrat Balthasar Glättli nach der Zukunft der Pilzkontrolle in der Schweiz gefragt. Die Antwort des Bundesrates ist klar: Er hält die Pilzkontrollstellen für unnötig.

Seit der Revision des Lebensmittelgesetzes in den 90er Jahren besteht für die Kantone keine Pflicht mehr, Pilzkontrollstellen zu unterhalten. Dementsprechend haben seither mehrere Kantone ihre Kontrollstellen abgeschafft. Damit wurde den Pilzkontrolleur/innen die rechtliche Grundlage entzogen. Der Bundesrat appelliert in seiner am 9. Mai 2018 veröffentlichten Antwort an die Eigenverantwortung der Pilzsammler/innen. Er findet es unproblematisch, dass sich mehrere Kantone aus der Verantwortung gezogen haben. Die Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO) findet es stossend, dass der Bundesrat nicht wahrhaben will, dass er sich auf die vermeintliche Sicherheit eines Systems abstützt, dessen rechtliche Grundlage entzogen wurde. Sie wird sich weiterhin, im Sinne des Gesundheitsschutzes, für eine sichere Regelung einsetzen.

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