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PH Bern lockert Zulassung für Heilpädagogik

Um den Mangel an Fachlehrpersonen zu beheben, sollen die Zulassungsbedingungen für den Studiengang Schulische Heilpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Bern ab 2018 dem Schweizer Standard angeglichen werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Bisher ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang zwingend ein Lehrdiplom für Regelklassen. Neu sollen auch Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms in Logopädie oder Psychomotorik (mindestens auf Bachelorstufe) oder eines Bachelorabschlusses in einem verwandten Studienbereich wie Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie zum Studiengang zugelassen werden mit der Auflage, während des Studiums Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule zu erbringen.

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