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Per sofort gelten neue Zollbestimmungen
Die revidierte Zollverordnung bringt ab dem 1. Juli Änderungen. Für Wein, Fleisch und Tabak gelten neue Zollfreigrenzen. Beim Fleisch wird nicht mehr zwischen verarbeitetem und frischem Produkt unterschieden.
Neue Zollbestimmungen:
Fleisch: Zollfreie Menge Pro Person und Tag: 1 Kg
Alkoholische Getränke: Alkoholgehalt bis 18% Vol.: 5 Liter; über 18% Vol.: 1 Liter
Tabakfabrikate: Zigaretten/Zigarren: 250 Stück oder 250g
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