Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Vermischtes

Ortsplanungsrevision Stettlen muss in zweite Auflage

Die Gemeindeversammlung von Stettlen hat die Ortsplanungsrevision im Juni 2024 beschlossen. Die Genehmigung durch den Kanton steht weiter aus. Nun ist eine weitere öffentliche Auflage erforderlich.

Nach der öffentlichen Auflage der damals beschlossenen Änderungen wurden die vollständigen Unterlagen im Dezember 2024 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht. Seitdem befindet sich die Ortsplanungsrevision im kantonalen Genehmigungsverfahren. Die Bereinigung sei weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen, teilte der Gemeinderat Stettlen Ende September mit.

Die Prüfung durch die zuständigen kantonalen Fachstellen dauerte rund ein Jahr. Im Dezember 2025 eröffnete das AGR der Gemeinde rund 40 Genehmigungsvorbehalte. Diese betrafen laut Gemeinderat sowohl formale und redaktionelle Anpassungen als auch materielle planerische Fragen, unter anderem zu Mindestdichten, Hochwasserschutz, Erschliessung sowie Darstellungen und Vermassungen in den Zonenplänen.

Zweite Auflage nötig

Die Gemeinde hat die vom AGR verlangten Anpassungen in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den beauftragten Fachplanenden und den zuständigen kantonalen Stellen bearbeitet. Die Bereinigung der Unterlagen war "mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden", so der Gemeinderat. Nun müssen die angepassten Unterlagen nochmals öffentlich aufgelegt werden.

Aktuell wartet die Gemeinde auch hier auf das AGR, wie Gemeindepräsident Christian Kaderli erklärt. Er hofft, dass die Auflage nächste Woche startet. Nach Abschluss der Auflage wird die Gemeinde die eingegangenen Eingaben prüfen und die Unterlagen anschliessend erneut dem Kanton zur Genehmigung einreichen.

Bauvorhaben "faktisch blockiert"

Das AGR habe der Gemeinde zugesichert, das Genehmigungsverfahren nach Vorliegen einer genehmigungsfähigen Fassung zügig abzuschliessen. Unter diesem Vorbehalt rechnet die Gemeinde weiterhin mit einer kantonalen Genehmigung im ersten Quartal 2027, sofern keine Rechtsverfahren zu weiteren Verzögerungen führen.

Bis zur Genehmigung bleiben Bauvorhaben, die auf das neue Planungsrecht angewiesen sind, faktisch blockiert, so der Gemeinderat. "Das ist für die Bauherrschaften und auch für die Bewilligungsbehörden eine sehr unangenehme Situation", sagt Christian Kaderli.

Hinweis: Unterdessen hat die öffentliche Auflage der Anpassungen gestartet. Die Unterlagen liegen vom 16.10. bis zum 16.11. öffentlich auf.

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00