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Nur entsorgen, wenn wirklich notwendig
Die AVAG bittet alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe in dieser ausserordentlichen Lage. Konkret sollen die Entsorgungszentren der AVAG nur dann aufgesucht werden, wenn es wirklich
notwendig ist. Dieser Aufruf erfolgt, um die Gesundheit der Kunden und Mitarbeitenden der AVAG zu schützen und die Entsorgungssysteme auch in der Krisensituation möglichst lange offen zu halten.
Stattdessen sollen nicht verderbliche und saubere Abfälle möglichst Zuhause gelagert werden. Für Kehricht und Grüngut sollen die Sammeltouren der Gemeinde gebraucht werden. Dazu sind die Empfehlungen
des Bundesamtes für Umwelt zur Infektionsprävention zu beachten.
Falls ein Entsorgungszentrum oder das Biomassezentrum in Spiez aufgesucht wird, darf jeweils nur eine Person das Fahrzeug verlassen. Zudem bittet die AVAG darum, den Sicherheitsabstand von zwei
Meter zu anderen Kunden und den AVAG-Mitarbeitenden immer einzuhalten. «Wir sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um die Entsorgungssysteme aufrechtzuhalten» sagt Reto Riesen, Bereichsleiter Sicherheit, Qualität und Umwelt bei der AVAG gegenüber neo1.
Empfehlungen betreffend Kehrichtentsorgung vom Bundesamt für Umwelt BAFU
Das BAFU erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen, ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig. Dazu werden folgende Empfehlungen zur Minimierung Übertragungsrisikos abgegeben (leicht überarbeitete und gekürzte Version):
1. Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher aus Privathaushalten sollen unmittelbar nach dem Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden:
– Die Plastiksäcke sollen ohne zusammenpressen verknotet und in einem Abfalleimer mit Deckel gesammelt werden. Die Abfalleimer sind mit den Abfallsäcken der Gemeinde auszustatten.
– Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt. "So sind die Mitarbeitenden der AVAG am besten geschützt", sagt Reto Riesen.
2. In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden (ausschliessen von Infektionsgefahr).
– Die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden.
– Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
3. Diese Massnahmen dienen der Infektionsprävention und sind als vorübergehend zu betrachten.
– Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
(AVAG / neo1)
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