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| Abstimmungen

Neues Gesetz soll mehr Organe bringen - Gegner bezweifeln Effekt

Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslösung einführen. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Am 15. Mai 2022 stimmt das Volk über diesen Vorschlag ab.

Wer eine Transplantation benötigt, soll weniger lang auf ein Organ warten müssen. Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb bei der Organspende einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung vorgeschlagen: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Zustimmungslösung). 

Gegen den Vorschlag ist mit 55 357 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden. Nun kommt es zu einer Volksabstimmung, die am 15. Mai 2022 stattfinden wird.

Indirekter Gegenvorschlag zu Volksinitiative

Die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Organspende fördern – Leben retten", die am 22. März 2019 eingereicht wurde. Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative deshalb ab. Sie wollen eine erweiterte Widerspruchslösung, bei der die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Nachdem das Parlament den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates angenommen hat, hat das Initiativkomitee die Initiative am 7. Oktober 2021 bedingt zurückgezogen. "Bedingt" bedeutet, dass der Rückzug erst wirksam wird, wenn der indirekte Gegenvorschlag in Kraft tritt.

Das sagen die Befürworter

Eine Organspende kann das Leben einer schwerkranken Person retten oder ihre Lebensqualität verbessernFür Bundesrat und Parlament ist es darum wichtig, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Die Spendezahlen sind in der Schweiz verhältnismässig tief, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende ist. Mit der Widerspruchslösung soll dieses Potenzial besser genutzt werden können, damit die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste bessere Chancen haben, ein Organ zu erhalten.

Bewährte Praxis im Ausland

Die Widerspruchslösung hat sich im Ausland bewährt. In der Mehrheit der westeuropäischen Länder gilt die Widerspruchslösung. Die Spenderaten sind dort tendenziell höher als in der Schweiz. Liegt kein dokumentierter Wille vor, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war. Damit werden die Angehörigen in einer schwierigen Situation entlastet. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen. Liegt keine dokumentierte Willensäusserung vor und sind keine Angehörigen erreichbar, ist eine Organentnahme verboten.

Das sagen die Gegner

Es gibt immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Es entsteht ein Paradigmen-Wechsel. Keine Antwort heisst mit der erweiterten Widerspruchslösung tendenziell Ja. Dies ist mit der gängigen Praxis nur Ja heisst Ja und Nein heisst Nein, wie sie aktuell beim Sexualstrafrecht diskutiert wird, nicht vereinbar.

Keine Entlastung für die Angehörigen

Die Widerspruchslösung setzt die Angehörigen einem zusätzlichen Druck aus. Eine Ablehnung würde ihnen als unsolidarisches Verhalten angelastet. Alle Personen in der Schweiz müssten über die neue Regelung informiert werden. Es ist aber nicht realistisch, dass man alle Personen erreichen und korrekt informieren kann.

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