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| Gesellschaft

Neuer Ausweis für Feuerwerk

Fakt ist: Ab dem 1. Januar 2014 darf Feuerwerk der Klasse 4, also der höchsten Gefahrenklasse, nur noch abgebrannt werden, wenn man in Besitz eines Ausweises ist. Normales Feuerwerk der Klasse 1 - 3 darf weiterhin ohne Ausweis bezogen und abgebrannt werden. Damit will man sich dem EU-Recht anpassen um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren.

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