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Neu beginnt die Schulzeit mit vierjährig
Mit dem neuen Volksschulgesetz können im Kanton Bern bereits Vierjährige in den Kindergarten. Dieses Gesetz gilt seit dem 1. August. Die Eltern haben aber immer noch die Möglichkeit, ihr Kind erst ein Jahr später - also erst im fünften Lebensjahr in den "Kindzgi" zu schicken.
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