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Nennung der Nationalität bleibt eingeschränkt
Die Justizbehörden im Kanton Bern können nicht gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern in jedem Fall zu nennen. Zu diesem Schluss kommen Abklärungen der Polizei- und Militärdirektion sowie ein externes Gutachten. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, eine entsprechende Motion als nicht erfüllbar abzuschreiben
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