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Naphtalin: Grossrätin fordert Kontrolle kantonaler Liegenschaften

Letzten Herbst wurden in der Schulanlage Mühlematt in Belp in einigen Schulzimmern der Schadstoff Naphtalin nachgewiesen. Die Grüne Belper Grossrätin Madeleine Graf-Rudolf foderte nun in der aktuellen Session vom Berner Regierungsrat, dass der Kanton Bern alle kantonseigenen Gebäude betreffend Naphthalin und weiteren chemischen Stoffen überprüft. Auch die Gemeinden des Kanton Bern sollen beauftragt werden, die öffentlichen Gebäude, insbesondere die Schulhäuser, betreffend Naphthalin und weiteren chemischen Stoffen kontrollieren zu lassen.

Der Regierungsrat antwortete, dass er den Gesundheitsschutz der kantonalen Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch aller Nutzenden kantonaler Liegenschaften hoch gewichte. Bereits in den Jahren ab 1995 wurde in 58 kantonalen Bauten der offen zugängliche Spritzasbest saniert. Ebenso werden die kantonalen Gebäude im Rahmen von aktuellen Bauprojekten routinemässig auf Bauschadstoffe untersucht und notwendige Sanierungsmassnahmen durchgeführt. Im Jahr 2020 startet das Amt für Grundstücke und Gebäude das Projekt «Bauschadstoffuntersuchung in kantonalen Liegenschaften». Im Rahmen des Projekts sollen rund 130 Gebäude auf die Bauschadstoffe Asbest, Radon, PAK inkl. Naphthalin, PCB und Formaldehyd untersucht und wenn nötig saniert werden. Die zu untersuchenden Bauschadstoffe hat das AGG gestützt auf die Angaben von eco-bau ausgewählt. Sie decken die von Madeleine Graf-Rudolf aufgeführten chemischen Stoffe ab. Davon ausgenommen sind einzig die Glykoletherderivate und die Amine. Dies sind aber keine relevanten Bauschadstoffe.

Der in der Motion auch erwähnte Schadstoff Naphthalin gehört in die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und wird ebenfalls untersucht. Die Sanierungsmassnahmen werden gemäss den Resultaten nach Dringlichkeit priorisiert. Bei Grenzwertüberschreitung werden Sofortmassnahmen eingeleitet. Die Untersuchung kann bei Bedarf auf weitere kantonale Gebäude ausgedehnt werden. Gebäude mit Baujahr ab 1990 sind jedoch grundsätzlich kaum betroffen, da die Verwendung vieler Bauschadstoffe ab diesem Zeitpunkt verboten war.

Auch die Gemeinden sollen öffentliche Gebäude auf Schadstoffe prüfen. Gemäss Kantonsverfassung sind da aber die Gemeinden zuständig. Dies bedeutet, dass der Kanton den Gemeinden nur auf der Basis einer entsprechenden Rechtsgrundlage Aufträge erteilen kann. Die fehlt im vorliegenden Fall. Der Kanton kann allenfalls als Eigentümer von Gebäuden solche Kontrollen anordnen oder er kann die Gemeinden für ein bestimmtes Thema sensibilisieren und unverbindlich Informationen bereitstellen. Dies erfolgt bereits. Zum Beispiel beantwortet das Kantonslabor gezielte Anfragen betreffend Wohngifte und ist damit eine Anlaufstelle für Anfragen.

Der Grosse Rat ist der Empfehlung der Regierung gefolgt und hat den ersten Teil der Motion mit 98 zu 42 Stimmen bei vier Enthaltungen als Richtlinienmotion angenommen und den zweiten Teil als Motion mit
80 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt und als Postulat überwiesen.

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