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| Politik

Nachzählen ist im Kanton Bern klar geregelt

Auf Bundesebene kann jeder Bürger, jede Bürgerin eine Abstimmungsbeschwerde einreichen. Auch wenn das Resultat knapp ist zum Beispiel. Was knapp ist und was nicht, das entscheidet schlussendlich das zuständige Amt. Im Kanton Bern ist bei kantonalen Abstimmungen klar geregelt, was knapp ist und was nicht. Ist der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen unter 0.1 Prozent muss nachgezählt werden - auf Bundesebene folgt auf November in dieser Beziehung ebenfalls eine Anpassung. Knappheit gilt neu nicht mehr als Unregelmässigkeit.

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