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| Abstimmungen

Münsingen sagt Ja zu Volksvorschlag und bezahlt weniger Stromabgaben

Mit 56.9% Ja-Stimmen hat die Stimmbevölkerung von Münsingen das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch Energieversorgungsunternehmen in der Version des Volksvorschlags angenommen. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 34.7%.

Mit der Zustimmung für die Version des Volksvorschlags wird die für den Ortsteil Münsingen bisher geltende Bandbreite von 1.7 bis 3.0 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) aufgehoben. Die Konzessionsabgabe wird fix auf 1.5 Rappen pro kWh festgesetzt und gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet Münsingen. Das Reglement ist mit den Änderungen gemäss Volksvorschlag per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Pro Kilowattstunde Strom zahlen Schweizerinnen und Schweizer nicht nur einen Betrag an das Energieunternehmen, sondern auch an die Wohngemeinde. Dies mit der sogenannten Gemeindeabgabe. Münsingen hat diese Abgabe angepasst. Neu sollen alle Ortsteile in Münsingen gleich viel bezahlen, nämlich 1.7 Rappen pro Kilowattstunde. Vorher bezahlten die Ortsteile Tägertschi, Trimstein und das Psychiatriezentrum Münsingen PZM 1.5 Rappen. Dies weil sie den Strom von der BKW beziehen, während der Ortsteil Münsingen den Strom von den Infrawerken Münsingen bezieht. Dies wollte der Gemeinderat ausgleichen. Auch das Parlament genehmigte  im Herbst das neue Reglement zu den Stromabgaben und die 1.7 Rappen für ganz Münsingen. Im neuen Reglement steht allerdings auch, dass der Gemeinderat den Betrag auf bis zu 3 Rappen anpassen kann. Dies störte einige SVP und FDP Politiker:innen. Ein Komitee sammelte Unterschriften für einen Volksvorschlag. Weshalb das Münisger Stimmvolk heute darüber entschied.

Weiter ist im Volksvorschlag festgehalten, dass die Gemeindeabgabe in Münsingen nicht höher als 1.5 Rappen pro Kilowattstunde sein darf. Das Komitee will auch einheitliche Preise, allerdings zum günstigeren Tarif. 

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