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Mitarbeiterin nach Veröffentlichung von Nacktfoto freigestellt
Eine Mitarbeiterin der Parlamentsdienste ist mit sofortiger Wirkung freigestellt worden, weil sie an ihrem Arbeitsplatz ein Nacktbild gemacht hat. Das Bild kursierte am Mittwoch auf verschiedenen Online-Portalen.
Im Interesse des guten Rufs des Parlamentes und seiner Dienste sei die Frau freigestellt worden, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Freistellung gilt bis die Faktenlage geklärt und über die personalrechtlichen Folgen entschieden ist.
Laut der "NZZ", die den Fall am Mittwoch publik gemacht hat, soll die besagte Mitarbeiterin regelmässig Nacktaufnahmen von sich auf ihrem Twitter-Profil veröffentlicht haben.
neo1 berichtete heute Mittag von der betroffenenen Sekretärin, welche Nacktfotos von sich öffentlich machet. Fotos können grossen Schaden anrichten, weiss der Burgdorfer Notar und Fürsprecher Christoph Bürgi. Kündigungen müssen aber auch hier gut begründet sein. (sda/rw)
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