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Mit kleinen Schritten zurück in den Schulalltag
Der Wiedereinstieg in die Volksschule soll im Kanton Bern ab dem 11. Mai sanft erfolgen. Zwei Tage lang gilt eine Einstiegsphase mit Halbklassenunterricht. Schulen und Schüler sollen sich Zeit nehmen können, um anzukommen und im Alltag einzufinden.
Wenn Schulen länger brauchen als zwei Tage, sei dies selbstverständlich möglich, sagte Bildungsdirektorin Christine Häsler am Donnerstag vor den Medien. In dieser Anfangsphase gelte das Motto «Mut zur Lücke», kündigte Häsler an. Der Unterricht soll sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Die Massnahmen in den Schulen müssen laut Häsler machbar sein und dennoch den grösstmöglichen Schutz für Lehrkräfte und Schüler bieten.
So könnten beispielsweise in dieser Startphase in kleinen Gruppen Hygiene- und Abstandsregeln noch einmal verinnerlicht werden, regte Häsler an. In kleineren Gruppen sei es den Lehrpersonen auch möglich, den Lehrstand der Kinder und Jugendlichen erfassen.
Das Einhalten der Distanzregeln sei aber gerade unter jüngeren Schülern kaum realistisch räumte Häsler ein. Auch Masken werden in den Schulen nicht getragen. Die Schulen verfügten aber über Masken, falls sie, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, benötigt würden.
Ab dem 13. Mai soll, wo dies möglich ist, wieder nach Stundenplan unterrichtet werden. Besonders gefährdete Lehrpersonen sollen aber nach wie vor keinen Präsenzunterricht erteilen. Sie sollen sich mit den Kollegen absprechen, wie sie allenfalls unterstützend tätig sein können. Auch gefährdete Schülerinnen und Schüler nehmen nicht am Präsenzunterricht teil.
Die Bildungsdirektorin setzt im Einzelfall auf pragmatische, gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Familien und Lehrpersonen, wie sie sagte. Flexibel will sich die Bildungsdirektion insbesondere auch gegenüber dem vom Virus stark betroffenen Berner Jura zeigen.
Die Schulen sollen aber auch auf «viel Seife» setzen, wie ein Vertreter des bernischen Gemeindeverbandes vor den Medien sagte. «Händewaschen ist die halbe Miete beim Schutz vor dem Coronavirus.»
Keine Maturaprüfungen
Was sich schon länger abzeichnete ist nun Tatsache: der Kanton Bern verzichtet auf die Durchführung von Maturitätsprüfungen. Gemäss Häsler «war und ist die Chancengleichheit» durch die Corona-Pandemie nicht gegeben.
Sie verfechte seit Ausbruch der Pandemie den Grundsatz, dass keinem Schüler ein Nachteil erwachsen soll. Die Voraussetzungen der Lernenden zu Hause sei aus ganz verschiedenen Gründen unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund seien keine schweren Prüfungen angezeigt.
Für die Maturandinnen und Maturanden zählen die Erfahrungsnoten. Sollten diese ungenügend sein, können die Jugendlichen die Maturaprüfung später noch ablegen.
In Luzern gibt es nur schriftliche Maturaprüfungen
Luzerner Maturandinnen und Maturanden werden dieses Jahr von einer grosszügigeren Rundung der Maturanoten profitieren können. Damit soll ein allfälliger Nachteil, der durch den Wegfall der mündlichen Prüfung entstehen könnte, ausgeglichen werden.
Wie andere Zentralschweizer Kantone, so hat auch Luzern entschieden, wegen der Coronapandemie nicht auf die Maturaprüfung zu verzichten. Durchgeführt werden sollen aber nur die schriftlichen Prüfungen, dies um die Lehrer- und Schülerschaft in den erschwerten Bedingungen zu entlasten.
Bei den Schülerorganisationen sowie bei SP und Grünen stiess der Entscheid des Kantons Luzern auf Kritik. Sie erklärten etwa, dass mit der Durchführung der schriftlichen Prüfungen und dem Verzicht auf mündliche Examen neue Ungleichheiten entstehen könnten.
Aldo Magno, Leiter Dienststelle Gymnasium, hatte am Donnerstag aber «eine beruhigende Nachricht» für die Maturandinnen und Maturanden. Die Bestehungschancen blieben dank einer Anpassung in der Notengebung im Vergleich zu normalen Jahren unverändert, erklärte er an einer Medienkonferenz.
Bei der Matura gelten sowohl die Erfahrungs- wie auch die Prüfungsnoten. Bislang wurde jeweils in den einzelnen Fächern Richtung Prüfungsnote gerundet. Ist die Prüfungsnote tiefer als die Erfahrungsnote, kann 2020 gegebenenfalls auch aufgerundet werden.
Ausnahmen fürs Untergymi
Der Bundesrat hatte am Mittwoch bestimmt, dass für die obligatorischen Schulen der Präsenzunterricht am 11. Mai aufgenommen wird. Für die beiden ersten Klassen des Untergymnasiums gilt dies im Kanton Luzern nur bedingt. Sie werden aus Rücksicht auf die Maturaprüfungen zeitweise noch auf den Präsenzunterricht verzichten müssen.
Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann zeigte sich überzeugt, dass die Schulen im Kanton Luzern nach dem fast zwei Monate lagen Unterbruch gut auf den Start des Präsenzunterrichts vorbereitet seien. Die Rückkehr in die Schulhäuser werde gut und geordnet vonstatten gehen, sagte er. Die Vorbereitungen für diesen «grossen Schritt» seien bereits weit fortgeschritten.
Für die Volksschulen wurden nach Angaben des Kantons Weisungen und ein konkretes Schutzkonzept für den Präsenzunterricht erarbeitet. Die Schulen erhalten Vorgaben zu Abstandsregeln und Hygienebestimmungen.
Individuelle Förderung
Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, sagte, er gehe nicht davon aus, dass durch den Fernunterricht grosse Wissenslücken entstanden seien, auch wenn klar sei, dass einige Kinder nicht zufriedenstellend gefördert worden seien. Geplant sei deswegen wo nötig eine individuelle Förderung.
Leistungskontrollen sollen nicht in allen Fächern mit Noten bewertet werden – in der Primarschule lediglich in den Fächern Deutsch, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft, in der Sekundarschule in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Vincent sagte weiter, dass die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen ab dem 11. Mai wieder im gewohnten Rahmen geführt würden.
In der Berufsbildung zeigt sich nach Angaben des Kantons Luzern, dass sich die aktuelle Lehrstellensituation wegen Corona nicht verschlechtert habe. Christof Spöring, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, sagte, dass sich die Zahlen der neuen Lehrverträge auf dem Niveau des Vorjahres bewegten.
Wenn die Hochschulen ab 8. Juni 2020 schrittweise ihren Betrieb wieder aufnehmen, wird der ordentliche Vorlesungsbetrieb bereits abgeschlossen sein. Bereits ab 11. Mai darf die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) wieder öffnen. (sda)
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