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Mehr Spielraum bei Baubewilligungen
Der Kanton Bern erhält mehr Spielraum bei Ausnahmebewilligungen für Anpassungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen, die vor 1972 erstellt wurden. Darauf haben sich Regierungsrat Christoph Neuhaus und das Bundesamt für Raumentwicklung geeinigt. Die neuen Bestimmungen gelten ab sofort für alle Ausnahmebewilligungen. (pd)
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