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Luzerner Kantonsrat beschliesst Senkung der Gewerbegrenze im Berggebiet
Der Luzerner Kantonsrat hat die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet gesenkt. Dank dieser Senkung erhalten 134 kleinere Bauernhöfe im Berggebiet den Status eines Gewerbes – und kommen damit in den Genuss von Privilegien, wie sie nur grössere Betriebe kennen. So können zum Bespiel die Landwirtschaftsbetriebe zu einem Vorzugspreis weiterverkauft werden. Oder es können agrotouristische Angebote wie Besenbeizen oder Schlafen im Stroh bewilligt werden. Das sei im Falle der Bergbauern existenzsichernd, so der Kanton.
Ausserdem wurden vom Kantonsrat zwei Nachkredite für das diesjährige Budget beschlossen. Ein Kredit betrifft das Aslywesen, ein anderer die Polizei. Trotz der Mehrkosten rechnet der Kanton Luzern mit einem positiven Ergebnis.
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