Luftbild von Altbüron (geoportal.lu)
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Luzern zwingt Altbüron zu Rückzonungen
Jetzt ergreift der Kanton Luzern in Altbüron das Zepter: Weil sich die Gemeinde bisher weigerte, die gesetzlich vorgeschriebenen Rückzonungen vorzunehmen, hat nun der Kanton eine kantonale Nutzungsplanung erlassen. Schon Ende Oktober soll der Plan öffentlich aufliegen.
Zur kantonalen Nutzungsplanung kam es, weil die Gemeinde Altbüron die vom Kanton vorgegebene Frist für die Ausarbeitung einer Ortsplanungsrevision ungenutzt verstreichen liess. Einen Vorschlag vom Kanton wurde von der Gemeinde zurückgewiesen und ein Vorschlag von Altbüron wurde vom Kanton als nicht genehmigungsfähig angesehen.
Konkret geht es darum, dass Altbüron zu viel Bauland eingezont hat. Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes sind gewisse Gemeinden im Kanton Luzern verpflichtet, diese Reserven zurückzuzonen. Der Gemeinderat hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass Altbüron nicht zuviel Bauland hat. Er hat daher dem Kanton den Vorschlag gemacht, ein paar Gebiete umzuzonen, von der Bau- in die Grünzone oder in eine Zone für öffentliche Nutzung. Das sei aber nicht bewilligungsfähig, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Denn es gehe darum, mehr Kulturland eingezont zu haben. Das Land einfach in irgendeine andere Zone umzuzonen gehe nicht.
Die vom Kanton erarbeitete kantonale Nutzungsplanung liegt nun Ende Oktober für 30 Tage öffentlich auf. Die Grundeigentümer der betroffenen Gebiete, die ausgezont werden sollen, können dann nochmals Einsprache einlegen. Nach dem Einspracheverfahren will der Kanton Luzern entscheiden, wie es mit der Planung weitergeht.
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