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| Gesellschaft

Luzern: Gemeinden decken grosse Zahl der Pflegekosten

Mit der weiter steigenden Zahl hochbetagter Menschen im Kanton Luzern wächst der Bedarf an Pflege. Die Kosten der Pflege tragen neben den Krankenversicherern und den pflegebedürftigen Personen zu einem grossen Teil die Gemeinden. Sie wendeten 2018 insgesamt 120,8 Millionen Franken auf. Das sind 18,4 Millionen Franken mehr als noch 2013.

Mit zunehmendem Alter wächst der Bedarf an Betreuung und Pflege. Die steigende Zahl hochbetagter Menschen und die mit der höheren Lebenserwartung komplexer werdenden Krankheitsbilder führen zu wachsenden Pflegekosten. Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 tragen im Kanton Luzern Krankenversicherer, pflegebedürftige Personen und die Gemeinden die Kosten für die Pflege. Zusätzliche Kosten für Hilfeleistungen zu Hause oder für Betreuung und Pension im Heim gehen mehrheitlich zu Lasten der pflegebedürftigen Person.

Mehr ältere Menschen werden zu Hause gepflegt
Auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit möchten ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt leben können. «Der Kanton Luzern verfügt über eine professionelle Gesundheitsversorgung, die sowohl auf die komplexeren Krankheitsbilder von pflegebedürftigen älteren Menschen als auch auf ihre Bedürfnisse nach individualisierten Lebensformen reagieren kann», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. 2018 benötigten 9200 Personen im Kanton Luzern 619'534 Stunden ambulante Pflegeleistungen – die rund 4800 pflegebedürftigen Personen im Heim 2'914'231 Stunden. Damit nahmen die ambulanten Pflegeleistungen seit 2013 um 50 Prozent und die stationären Leistungen um drei Prozent zu. Mit dem Anstieg der Leistungen wachsen auch die Kosten für die ambulante Pflege deutlich stärker als jene der Heimpflege.

96 Millionen Franken für stationäre und 25 Millionen für ambulante Pflege
Zwischen 2013 und 2018 sind die von den Gemeinden zu tragenden Restkosten für die Pflege von insgesamt 102,4 Millionen Franken auf 120,8 Millionen Franken gestiegen. 96,1 Millionen Franken entrichteten die Gemeinden 2018 für Pflegekosten in Heimen und 24,7 Millionen Franken für jene von Spitex-Organisationen und anderen ambulanten Leistungserbringern.

Monitoring der Pflegekosten dient als Basis für Entscheidungen
Der Evaluationsbericht zur Pflegefinanzierung des Bundes aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die Abgeltung der effektiven Pflegekosten, wie sie im Kanton Luzern praktiziert wird, eine unzulässige Kostenverlagerung zu den Patientinnen und Patienten verhindern konnte. «Ein Monitoring der Pflegekosten und deren Finanzierung schafft Transparenz und ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage», sagt Oskar Mathis, Leiter Bereich Soziales und Gesundheit des Verbandes der Luzerner Gemeinden. Bei der Interpretation der Entwicklung der Kosten der öffentlichen Hand seien aber auch veränderte gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen.

Beiträge der Versicherer an die Pflege per 1. Januar 2020 angepasst
Die Beiträge der Gemeinden sind abhängig von der Höhe der gesetzlich festgelegten Beiträge der Krankenversicherer und Versicherten. Diese Bestimmungen haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt verändert. So beteiligen sich die Gemeinden gemäss einem Bundesgerichtsurteil ab 2017 neu auch an den Kosten des Pflegematerials, obwohl dazu noch Verfahren und politische Vorstösse offen sind. Im Zuge einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sind per 1. Januar 2020 die Beiträge der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen im Heim gestiegen, jene für die ambulante Pflege gesunken. Patientinnen und Patienten im Heim zahlen neu höchstens 23,00 Franken und jene zu Hause höchstens 15,35 Franken pro Tag. Mit den erwähnten gesetzlichen Änderungen reduziert sich gesamthaft der in den vergangenen Jahren gestiegene Finanzierungsanteil der Gemeinden. (Medienmitteilung vom Kanton Luzern)

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