(Symbolbild neo1)
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Lottoverbot und Liegenschaftskauf: Darüber entscheidet der Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn kommen am 30. November drei Vorlagen vors Stimmvolk. Es geht um ein Verbot von professionellen Lotto-Veranstaltenden, weiter ist ein Liegenschaftskauf Thema und des Weiteren entscheiden die Solothurner:innen auch noch über eine Kürzung bei der Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung.
Der Kanton Solothurn möchte mit der Teilrevision des Wirtschaftsgesetzes erreichen, dass künftig nur noch Vereine Lotto-Veranstaltungen durchführen dürfen, professionelle Anbieter sollen keine Lottos mehr organisieren können. Dieser Schritt soll es den Vereinen erleichtern, an ihren eigenen Lottoanlässen genügend Geld für Preise zur Verfügung zu haben.
Hintergrund ist eine spezielle Regelung im Kanton Solothurn: Die gesamten Geldpreise, inklusive Gutschein, dürfen pro Jahr nicht höher sein als 2.50 Franken pro Einwohnerin und Einwohner, insgesamt also rund 820'000 Franken. Solothurn liegt derzeit deutlich über dieser Grenze. Deshalb sollen künftig nur noch Vereine Lottoanlässe durchführen dürfen.
Daneben entscheiden die Solothurnerinnen und Solothurner über den Kauf einer Liegenschaft an der Bielstrasse in der Stadt Solothurn. Der Kanton möchte das Gebäude für 5.2 Millionen Franken erwerben, um dem Gerichtszentrum oder anderen Verwaltungsstellen mehr Platz zu verschaffen. In einer dritten Vorlage will der Kanton Solothurn sparen: In den kommenden zwei Jahren sollen je zwei Millionen Franken bei der Steuerrückerstattung und der AHV gekürzt werden.
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