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Lauperswil muss nochmal über die Bücher

Das Regierungsstatthalteramt Emmental hatte eine von mehreren Parteien eingereichte Beschwerde betreffend den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2017 in Sachen Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zum Verkauf eines Teilstücks des Grundstücks Lauperswil zu beurteilen. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

Das Regierungsstatthalteramt hat den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 zum entsprechenden Traktandum aufgehoben. Der Beschwerdeentscheid wurde den Parteien am 17. September 2018 eröffnet. Ausschlaggebend dafür war nicht, dass zusätzlich zur bereits vorgängig im Rahmen der gemeindeinternen Information erwähnten Fläche von 5‘000 m2 weitere 2‘000 m2 hinzukamen, sondern, dass der Gemeinderat den Kaufpreis für diese zusätzliche Fläche selbständig auszuhandeln hätte. Die wesentlichen Vertragspunkte, zu welchen unter anderem der Kaufpreis gehört, müssen bestimmt oder bestimmbar sein, so dass die Stimmberechtigten in der Lage sind, die Tragweite eines Geschäfts in seiner Gesamtheit zu überblicken. Eine Teilfläche von 300 m2 soll zudem an eine andere Käuferschaft veräussert werden. Auch über diesen Umstand hätten die Stimmberechtigten vor der Versammlung entsprechend informiert werden müssen. Den Parteien steht nun innert 30 Tagen seit Eröffnung des Entscheides die Beschwerde an das Verwaltungsgericht offen.

Der Gemeindepräsident Hans-Ulrich Gerber rechnete nicht mit diesem Entscheid und sagt gegenüber neo1, dass es ihm noch nie passiert ist, dass ein Gemeindeversammlungsentscheid juristisch geändert wurde. Wie genau die Gemeinde jetzt vorgeht, ist noch nicht klar. Einerseits müsse zuerst abgeklärt werden, ob die Käufer überhaupt noch willig sind, das Land weiterhin zu kaufen und andererseits sei darum auch noch nicht klar, ob dies allenfalls an einer weiteren Gemeindeversammlung traktandiert werden wird.

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