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Langnau: Schriftzüge an der Burgdorfstrasse dürfen bleiben

An der Burgdorfstrasse in Langnau hängen immer wieder neue Schriftzüge an einem Haus. Die Gemeinde möchte dies nicht. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zum Teil auf die Seite des Hausbesitzers gestellt.

Beat Hubschmid aus Langnau hängt immer wieder Schriftzüge an sein Haus an der Burgdorfstrasse in Langnau. Schon vor zwei Jahren hat die Gemeinde von Beat Hubschmid verlangt, dass er diese Botschaften abnehmen soll. An seinem denkmalgeschützten Haus sei dies nicht erlaubt. Die Schriftzüge würden als Strassenreklame gelten und seien also bewilligungspflichtig. neo1 hat berichtet. Beat Hubschmid legte Beschwerde dagegen ein und ging damit bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Wie einem Bericht der Berner Zeitung zu entnehmen ist, hat das Gericht Beat Hubschmid zum Teil recht gegeben. Zwar würden die Schriftzüge als Reklame gelten. Laut dem Verwaltungsgericht würde dies jedoch das denkmalgeschützte Gebäude nicht beeinflussen und es sei also keine Bewilligung nötig. Trotzdem gibt das Gericht der Gemeinde jedoch das Recht einzuschreiten, falls die vorgeschriebenen Strassenabstände nicht eingehalten werden. Jetzt geht das Ganze zurück an die Gemeinde Langnau, welche eine weitere Beurteilung abgeben muss. 

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