Bild: Hotels verlangen die Kurtaxe von den Gästen direkt, Beherbergungsabgaben müssen sie selber entrichten
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Kurtaxe und Beherbergungsabgabe - kleine Beiträge mit grosser Wirkung
Wer in die Ferien geht, der kennt die beiden Abgaben Kurtaxe und Beherbergungsabgabe. Die Kurtaxe erheben die verschiedenen Gemeinden individuell und brauchen sie - ähnlich einer Kerichtabgabe - um die touristische Infrastruktur in Stand zu halten und wird beim Gast direkt eingezogen. Die Beherbergungsabgabe ist kantonal geregelt und für alle Beherbergungs-Anbieter gleich. Die Abgabe geht auch an den Kanton und wird vom Hotel oder Vermieter bezahlt. Von dieser Abgabe geht ein Teil wieder zurück an die Entrichter, damit sie sich damit gezwungenermassen vermarkten müssen. Ein kleiner Teil davon bleibt beim Kanton.
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