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Kulturfabrik Biglen verzichtet zwangsläufig auf Geld

Die Kulturfabrikbiglen stellt ihren Betrieb per Ende Dezember 2023 ein – kurz bevor der vierjährige Leistungsvertrag für die Periode 2024–2027 mit der Gemeinde Biglen und weiteren Standortgemeinden, Kanton und Regionalkonferenz Bern-Mittelland in Kraft tritt; dies teilte der Verein kulturfabrikbiglen am 5. Oktober 2023 mit. Nun stehen die nächsten Schritte fest: Der Verein verzichtet auf den Betriebsbeitrag 2024 und hat bis Ende März nächsten Jahres Zeit, abschliessend zu klären, ob er sich in der Lage sieht, den Leistungsvertrag ab 2025 noch anzutreten.

Die Kulturfabrikbiglen wurde im Juni letzten Jahres in die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen aufgenommen. In der Folge wurde mit dem Verein kulturfabrikbiglen, der die Institution betreibt, ein vierjähriger Leistungsvertrag abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 hätte der Verein auf einen gemeinsam von den Standortgemeinden, dem Kanton und der Region Bern-Mittelland geleisteten Betriebsbeitrag in der Höhe von 80’000 Franken zählen können. Der Vereinsvorstand hat im September 2023 beschlossen, den Betrieb der Kulturfabrikbiglen per Ende Dezember 2023, also noch vor dem Inkrafttreten des Leistungsvertrags, einzustellen. Vor dem Hintergrund der ungewissen Zukunft des Vereins wollen die Beitraggeberinnen dem Vorstand Zeit verschaffen, um die nächsten Entwicklungsschritte weitsichtig planen zu können.

Verzichtserklärung des Vereins
Der Verein kulturfabrikbiglen verzichtet auf den ersten Betriebsbeitrag für das Jahr 2024: Für keine der Vertragspartnerinnen wird nächstes Jahr eine Leistung fällig. Bis Ende März 2024 haben Interessierte Zeit, die Verantwortung für die Vereinsstrukturen zu übernehmen. Unter neuer Führung müsste der Verein bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Businessplan den Vertragspartnerinnen belegen, dass er den Betrieb sicherstellen und die Leistungen zukünftig erbringen kann. Unter dieser Bedingung wäre eine Fortführung des Leistungsvertrags und eine erstmalige Auszahlung des Betriebsbeitrags im Jahr 2025 möglich. Sollte es dem Verein bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelingen, eine personell und finanziell tragbare Lösung aufzuzeigen, wird eine Streichung der Kulturfabrikbiglen von der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen in die Wege geleitet. Gleichzeitig würde der Leistungsvertrag mittels einer Aufhebungsvereinbarung rückwirkend auf den 1. Januar 2024 widerrufen. (pd)

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