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Konolfinger Schulstreit geht in die nächste Runde

Neues Kapitel im Streit um die Mini-Differenz bei einer Abstimmung in Konolfingen: Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von elf Bürgern teilweise gutgeheissen und den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben.

Regierungsstatthalter Christoph Lerch sei gar nicht zuständig gewesen, schreibt das Gericht in dem am Dienstag publizierten Urteil. Vielmehr müsse sich das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit dem Fall befassen. So wolle es eine neue Bestimmung in der Baugesetzgebung, die seit 2017 gültig sei.

Der Streit dreht sich um den Urnengang vom November 2018. In einer Variantenabstimmung zur Schullandschaft Stalden hatte diejenige Variante obsiegt, die 990 Ja- und 987 Nein-Stimmen auf sich vereinigte.

Die Beschwerdeführer verlangen eine Nachzählung. Der Statthalter hatte dies abgelehnt, weil dafür eine Stimmendifferenz von höchstens 0,1 Prozent nötig wäre. Im vorliegenden Fall betrage die Differenz aber 0,1517 Prozent. Ob es eine Nachzählung gibt oder nicht, muss nun das AGR entscheiden. (sda)

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