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Kirschblütlerin darf in Luzerner Psychiatrie weiterarbeiten

Am 11. Februar 2022 machte der "Beobachter" publik, dass im Psychiatriezentrum Münsingen jahrelang Anhängerin der umstrittenen Solothurner Kirschblütengemeinschaft beschäftigt waren. Auch in der Luzerner Psychiatrie ist eine Kirschblütlerin angestellt. Während sich das PZM von den Mitarbeitenden trennte, darf die Assistenzärztin in Luzern weiterarbeiten. 

In der Frühlings-Session des Luzerner Kantonsrates äusserte sich der Regierungsrat zu verschiedenen Fragen, die mehrere Kantonsratsmitglieder an die Regierung gestellt hatten. Ja, die Frau sei noch immer angestellt - der Regierungsrat sei vor der Veröffentlichung des Beitrags darüber informiert worden. Die Regierung mische sich aber nicht ein, es sei Sache der Luzerner Psychiatrie lups, wen sie anstellen würden. Unabhängig davon, welche Religion oder Weltanschauung eine Person habe, zähle die Art und Weise, wie diese Person ihre Arbeit erledige. Solange also die Assistenzärztin ihre Arbeit korrekt verrichte, sei ihre Zugehörigkeit zur Kirschblütler-Gemeinschaft auch kein Problem. Auch die Luzerner Psychiatrie äussert sich in der Antwort an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte. "Die lups distanziert sich ausdrücklich und klar von den in den Medien erwähnten Methoden der Kirschblütengemeinschaft und lehnt diese strikte ab. Die lups wurde von der besagten Mitarbeiterin nach Stellenantritt über ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Nähe zur Kirschblütengemeinschaft informiert. Darauf wurden ergänzend zum Arbeitsvertrag schriftliche Abmachungen getroffen, deren Einhaltung überprüft wurden und werden." Die Mitarbeiterin leiste sehr gute Arbeit und von Seiten der Patientinnen und Patienten, Vorgesetzten und anderen Mitarbeitenden gebe es keine Klagen. Die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stelle sic für die lups deshalb zurzeit nicht. 

 

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