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Kirche Worb muss Viertelstundenschlag einstellen

Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden: Die Kirche Worb darf in der Nacht, zwischen 22 und 7 Uhr nicht mehr alle Viertelstunden läuten, meldet die Kirchgemeinde heute. Das Gericht hat damit den Anwohnenden Recht gegeben, die sich schon seit knapp sechs Jahren gegen die Kirchenglocken wehren. Eigentlich hat der Kirchgemeinderat auf einen positiven Entscheid gehofft, weil ein ähnlicher Fall aus Wädenswil beim Bundesgericht abgewiesen worden ist. Jetzt zeigt sich aber, dass der Fall Worb anders gelagert ist: Die betroffenen Anwohner wohnen näher an der Kirche, daher werden dort höhere Dezibelwerte gemessen.

Der Kirchgemeinderat hat jetzt 30 Tage Zeit, das Urteil zu prüfen und zu entscheiden, ob sie ihren Fall auch vor das Bundesgericht weiterziehen wollen.

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