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Kirche Worb: kein Weiterzug ans Bundesgericht

Nun ist es definitiv: Die Kirchgemeinde Worb verzichtet darauf, das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen, heisst es in einer Mitteilung. Die Aussichten auf Erfolg seien zu gering. Das heisst, dass der Viertelstundenschlag ab Anfang Mai in der Nacht ausgesetzt wird, tagsüber wird die Kirche aber weiterläuten.

Das Verwaltungsgericht hat Anfang April entschieden, dass Worb den Viertelstundenschlag der Kirche zwischen 22 Uhr und 7 Uhr einstellen muss, weil er für die direkten Anwohner erwiesenermassen zu laut ist.

Weitere Berichte zum Thema:

Kirche Worb muss Viertelstundenschlag einstellen (08.04.2019)

 

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