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Keine weitergehenden Massnahmen gegen Fluglärm rund um Bern
Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund für weitergehende Massnahmen gegen Fluglärm in der Region Bern. Es hat im Beschwerdefall Südanflug Bern das lange erwartete Urteil gefällt, dieses ist für die Beschwerdeführer negtiv ausgefallen.
Weitergehende Massnahmen zur Eindämmung des Fluglärms seien aus rechtlicher Sicht nicht geboten, heisst es im Urteil. Verschiedene Vereinigungen, Gemeinden und Private hatten Beschwerde geführt, die Vereinigung gegen Fluglärm VgF hatte diese ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Dan Hiltbrunner, Präsident der VgF ist enttäuscht über das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe die Beschwerde nicht sorgfältig genug geprüft, sagte er gegenüber neo1. Ob die Beschwerdeführer ans Bundesgericht gelangen, steht gemäss Dan Hiltbrunner noch nicht fest. Es gehe jetzt darum, die Angelegenheit mit den Anwälten zu besprechen und sich untereinander abzusprechen, dann erst soll der Entscheid fallen.
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