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| Gesellschaft

Keine Pauschalabzüge für Berufskosten in diesem Steuerjahr

In diesen Tagen verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern die Steuererklärungen für das Jahr 2014. Neu ist bei den Berufskosten kein Pauschalabzug mehr möglich. Zudem, bei volljährigen Kindern getrennter Eltern werden die zusätzlichen Abzüge beiden Elternteilen je zur Hälfte bewählt. Schliesslich erscheint die diesjährige Schlussabrechnung in einem vollkommen neuen Format.

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