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| Gesellschaft

Kein zweites Gutachten für Thunstetten-Mörder

Im Mordprozess gegen einen mutmasslichen IV-Betrüger, der im Oktober 2013 in Thunstetten eine Belastungszeugin erstochen haben soll, hat das Berner Obergericht am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf ein psychiatrisches Obergutachten abgelehnt.

Ein zweites Gutachten zur Klärung einer Persönlichkeitsstörung des heute 56-jährigen Serben hielt das Obergericht - wie bereits die Vorinstanz - nicht für notwendig. Dies, nachdem am Morgen die Verfasserin eines Gutachtens des Forensisch-psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vom Juli 2014 nochmals befragt worden war.

Die Gutachterin schloss vor Gericht "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" aus, dass beim Angeklagten ein "Wahnsystem" vorliege. Auch gebe es eine grosse Diskrepanz zwischen dem Auftreten des Angeklagten als "schwer dementem Mann" und seinen vorhandenen Fertigkeiten. Der Verteidiger kritisierte das Gutachten als "oberflächlich" und verlangte deshalb eine Zweitabklärung.

Der Prozess vor Obergericht wird am Dienstagnachmittag mit den Plädoyers fortgesetzt. Die Urteilsverkündigung folgt am Freitag.

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