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Kein Kraftwerk in der Lammschlucht - WWF erfreut

Die Baubewilligung und Konzession für ein Wasserkraftwerk in der Lammschlucht sind nicht rechtens. Das hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden. Die Begründung: Die Wirtschaftlichkeit sei fragwürdig und die Landschaft würde zuwenig geschützt. Das Urteil freut den WWF, er hatte mit anderen Umweltverbänden die Beschwerde lanciert. Bei den Centralschweizer Kraftwerken CKW heisst es, man halte wenn immer möglich am Projekt fest. Der Luzerner Regierungsrat muss die Sache nun neu beurteilen. 

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