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| Gesellschaft

Kein Feuerwerk und 1. Augustfeuer im Kanton Bern

Trotz der Niederschläge ist die Wald- und Flurbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross bis sehr gross. Deshalb erlassen die Berner Regierungsstatthalter ab sofort und bis auf Widerruf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien, auch auf Privatgrundstücken. Das Verbot gilt ebenfalls für den 31. Juli und den 1. August 2015. Die kantonalen Behörden führen ihre bereits eingeleiteten präventiven Massnahmen weiter.

Das heisst konkret:

  • Generell keine Grill- oder sonstigen Feuer im Wald und Freien entfachen, auch nicht in fest eingerichteten Feuerstellen.
    Ausnahme: Grillieren mit Gas- und Elektrogrill im Siedlungsgebiet ist erlaubt.
  • Das Steigenlassen von Feuerwerk, Raketen, Knallkörpern sowie Himmelslaternen und dergleichen ist generell untersagt.
    Ausnahme: Organisierte öffentliche Feuerwerke auf Seen mit Ausnahmebewilligung durch das zuständige Regierungsstatthalteramt.
  • Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

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