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| Gesellschaft

Kaum Chancen für eine illegale Wohnung in der Landwirtschaftszone

Seit Monaten ist eine illegale Wohnung in der Emmentaler Gemeinde Dürrenroth in den Schlagzeilen. Mittlerweile erhielt die Gemeinde die Empfehlung vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR, dass die Wohnung nicht zonenkonform und darum nicht bewilligungsfähig ist. Nun muss dem Bauherrn rechtliches Gehör gegeben werden. Da kann er begründen, warum er die Wohnung gebaut hat. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das AGR den Entscheid trotzdem nicht rückgängig machen und den Entscheid der Gemeinde gegenüber defintiv eröffenen. Das heisst, die Gemeinde muss dann dem Bauherrn ein sogenannter Bauabschlag machen, was konkret heisst, dass er die Baubewilligung nicht erhält. Die Gemeinde entscheidet dann zusätzlich, ob die Wohnung rückgebaut und in den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden muss, oder ob nicht. Diesen Entscheid muss die Gemeinde dann dem Bundesamt für Raumentwicklung weiterleiten. Da das ARE den AGR-Entscheid der Wiederherstellung unterstützt, bestehen kaum Chancen, dass die Wohnung im Nachhinein und von der Gemeinde legalisiert werden kann.

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