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Kanton Luzern verbietet Feuer in Waldesnähe und im Wald
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Gemeinde- und Forstarbeiter wurden beauftragt, in den Wäldern entsprechende Hinweisschilder anzubringen.
Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge des letzten Wochenendes vermochten die Situation kaum zu entschärfen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen. Auf ein generelles Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot wird derzeit noch verzichtet.
Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Nachdem die Niederschläge des vergangenen Wochenendes die Situation kaum zu entschärfen vermochten, hat die Waldbrandgefahr weiter zugenommen. Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug stufen die Gefahrensituation neu als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5). Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe wird im Wald und in Waldesnähe (200 m) ein absolutes Feuerverbot erlassen.
Gemäss Urs Felder, Leiter Schutzwald beim Amt für Landwirtschaft und Wald, wurden die Gemeinden über die Gefahr informiert. Es ist an ihnen, bei exponierten Feuerstellen in Wäldern und an Waldrändern mittels Informationstafeln zu informieren, dass das Feuermachen verboten ist.
Wie lange das Verbot dauert und ob auch der Nationalfeiertag davon betroffen ist, kann Urs Felder noch nicht sagen. Es komme auf den Niederschlag der nächsten Tage an.
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