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| Politik

Einzonungsstopp: Kanton Luzern handelt

Der Bundesrat hat einen Einzonungsstopp für fünf Kantone verhängt. Diese haben entweder nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland eingeführt oder die bundesrechtlichen Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllt. Unter den betroffenen Kantonen befindet sich auch der Kanton Luzern. Um den Einzonungsstopp so kurz wie möglich zu halten, hat der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat bereits Anfang April eine Botschaft zur Anpassung des Planungs- und Baugesetzes unterbreitet.

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