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Kanton LU: Bei Hungerstreik darf zwangsernährt werden
Der Kanton Luzern hat sein 60 Jahre altes Justizvollzugsgesetz überarbeitet. Dort werden jetzt zum Beispiel Zwangsmassnahmen geregelt; also ob und wie jemand in Haft gegen seinen Willen ernährt und medikamentös behandelt werden darf.
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