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| Politik

Kanton Bern will das Bauen ausserhalb der Bauzone besser regeln

Der Kanton Bern setzt ab Juli eine weitere Etappe der Revision des Raumplanungsrechts des Bundes um. Ziel ist es, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu steuern und den Umfang von versiegelten Flächen zu stabilisieren.

Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent zunehmen. Der Berechnung liegt ein Referenzwert von Ende September 2023 zugrunde, der für den Kanton Bern bei 129'342 Gebäuden und 5304 Hektaren versiegelter Fläche liegt.

Im Moment ist der Kanton Bern daran, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen seit September 2023 zu analysieren, um die Treiber der Entwicklung zu erkennen und Massnahmen zu erarbeiten. Der Bund hat den Kantonen dafür bis 2031 Zeit gegeben. Bern will voraussichtlich 2028 soweit sein.

Abbruchprämie und "Gebietsansatz"

Mit einer Abbruchprämie sollen Besitzer ermuntert werden, Gebäude ausserhalb der Bauzone zurückzubauen. Der Kanton Bern will die Ausgestaltung und Ausrichtung einer solchen Prämie bis im Juli 2026 klären, angedacht sei eine Pauschale pro Gebäude, erklärt die Baudirektorin Evi Allemann auf Anfrage von neo1.

Neu können die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben.

Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Solche Konzeptionen sind im kantonalen Richtplan festzuhalten. Dieser sogenannte "Gebietsansatz" soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden. Für Bern sei dies eine interessante Option, um gezielt die Möglichkeit für Wachstum zu geben, ergänzt Allemann.

Gerade weil der Kanton Bern besonders viele Gebäude ausserhalb der Bauzone habe, sei er nun besonders gefordert, aber auch besonders motiviert, die neuen Regeln bald umzusetzen, sagt Evi Allemann.

SDA / neo1

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