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| Politik

Kanton Bern und Steffisburg streiten um Kollektivunterkunft

Der Kanton Bern will die Kollektivunterkunft in Steffisburg über Ende 2026 hinaus weiterführen. Dagegen wehrt sich die Gemeinde: Sie beharrt auf der vereinbarten Schliessung per Ende dieses Jahres.

Dies geht aus Mitteilungen der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) sowie der Gemeinde Steffisburg vom Freitag hervor. Grund für den kantonalen Entscheid seien geänderte Rahmenbedingungen im Asylbereich und der Bedarf an flexibel steuerbaren Unterbringungsplätzen, schrieb die GSI.

Laut Kanton trafen sich Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg (SVP), der zuständige Amtsleiter Manuel Michel und Gemeindepräsident Reto Jakob (SVP) Ende August zu einem Gespräch. Dabei hätten sich "unterschiedliche Positionen" gezeigt.

Der Kanton würdigte am Freitag zwar die geleistete Integrationsarbeit vor Ort. Er beharrt aber auf der Weiterführung des Standorts. Als langfristige Perspektive schlägt er vor, das Zentrum hin zu einer Ausbildungsstätte mit Bezug zur regionalen Wirtschaft weiterzuentwickeln.

Gemeinde enttäuscht

Die Gemeinde Steffisburg zeigte sich in ihrer Mitteilung "sehr enttäuscht" über das Vorgehen der Berner Regierung und verwies auf eine im Jahr 2022 getroffene Vereinbarung. Die Einigung sei damals aufgrund der ausserordentlichen Unterbringungssituation nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine erfolgt.

Vereinbart habe man, den Betrieb im vormaligen Altersheim "Untere Mühle" auf vier Jahre bis Ende 2026 zu begrenzen. Auch sei eine maximale Belegung von 100 Personen festgelegt worden.

Gemeindepräsident Jakob habe die Regierung bereits im Mai 2026 schriftlich an die Abmachung erinnert. Die Zusage habe als Vertrauensgrundlage für das Engagement der Bevölkerung gedient. Die Gemeinde fordert vom Kanton, zeitgerecht eine Ersatzlösung zu finden und die Schliessung einzuhalten.

Kanton zuständig

Die Verantwortung für die Erstunterbringung von Schutzsuchenden liegt rechtlich beim Kanton Bern. Der Grosse Rat hat diesen Grundsatz in der Sommersession 2026 bekräftigt.

Das Kantonsparlament lehnte damals drei Motionen ab, die den Gemeinden bei der Standortwahl von grösseren Asylunterkünften ein weitergehendes Mitspracherecht eingeräumt hätten. (sda)

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