Das Konzept für das Berner Mittelland steht mit drei Ausnahmen. (Bild: neo1 / Archiv)
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Kanton Bern genehmigt neues Verkehrs- und Siedlungskonzept
Der Kanton Bern hat das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Bern-Mittelland 2025 genehmigt. Es soll die Entwicklung von Siedlungen, Landschaften und Verkehr in der Region koordinieren. Für drei Projekte u.a. in Münsingen sind allerdings noch zusätzliche Abklärungen nötig.
Die Region Bern-Mittelland verfügt über ein neues Planungsinstrument für die kommenden Jahre. Der Kanton Bern hat das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept – kurz RGSK – genehmigt. "Das Konzept soll dabei helfen, die Entwicklung von Wohnraum, Arbeitsplätzen, Landschaft und Verkehr besser aufeinander abzustimmen", erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin bei der Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Selina Rasmussen auf Anfrage von neo1.
Erarbeitet wurde das RGSK gemeinsam von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland und ihren 74 Gemeinden. Ziel ist es unter anderem, wertvolle Landschaften zu erhalten und gleichzeitig moderates Wachstum zu ermöglichen. Zudem soll das Verkehrsnetz leistungsfähig und sicher bleiben.
Neu berücksichtigt das Konzept auch die Themen Klimaanpassung und Biodiversität stärker. Ausserdem sollen sogenannte Entwicklungsräume gezielt geplant werden. Dort erwartet die Region besonders starkes Wachstum bei Bevölkerung und Arbeitsplätzen.
Im Bereich Siedlung setzt die Region auf eine Verdichtung nach innen. Neue Einzonungen, die nicht mehr gebraucht werden, wurden gestrichen. Auch Landschaftsschutzgebiete wurden erweitert.
Beim Verkehr liegt der Fokus auf Verkehrsdrehscheiben. Dort sollen Pendlerinnen und Pendler besser auf öffentliche oder platzsparende Verkehrsmittel umsteigen können.
Noch nicht genehmigt hat der Kanton drei einzelne Massnahmen: das Gebiet rund um das Stadion Wankdorf in Bern, ein Projekt an der Hunzigenstrasse in Münsingen sowie den geplanten regionalen Fussballcampus in Rörswil bei Ostermundigen und Bolligen. Hier verlangt der Kanton zusätzliche Nachweise und Abklärungen. Erst danach soll über eine Genehmigung entschieden werden. "Das ist nicht weiter tragisch für uns. Wir müssen einfach noch die Nachweise erbringen vor der Genehmigung", meint die Münsinger Gemeindepräsidentin Stefanie Feller im Interview.
"Wir wollten nicht die ganze Planung stoppen aufgrund der drei Massnahmen", bestätigt Selina Rasmussen.
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