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Kanton Bern geht bei Sozialhilfe acht Prozent unter SKOS
Der Kanton Bern wird künftig bedürftigen Minderjährigen und Erwachsenen ab 25 einen Sozialhilfe-Grundbedarf ausrichten, der bis zu acht Prozent unter den SKOS-Richtlinien liegt. Das hat der bernische Grosse Rat am Dienstag entschieden.
Er folgte bei der Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes einem Antrag der BDP-Fraktion, der im Rat als guter Kompromiss bezeichnet wurde. Die Berner Regierung hatte den Grundbedarf für diese Personengruppe um maximal zehn Prozent kürzen wollen.
Sie war im Vorfeld dieser Revision harsch kritisiert worden für die Absicht, die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu unterlaufen. Die Kritik kam von den links-grünen Parteien und einem Teil der Mitte, aber auch von achtzehn Schweizer Organisationen wie etwa Caritas und dem Verband Soziale Arbeit Schweiz (Avenir Social).
Diese sagen, die SKOS-Richtlinien seien erst kürzlich verschärft worden und Studien zeigten, dass bereits die Beiträge der SKOS-Richtlinien zu tief seien. Ausserdem missachte der Kanton Bern so die Harmonisierungsbestrebungen der SKOS.
Die Berner Regierung und mit ihr eine Mehrheit des bürgerlich dominierten Berner Kantonsparlaments sind aber der Meinung, Kürzungen bei der Sozialhilfe lägen drin: Ein Nichteintretens- und ein Rückweisungsantrag im bernischen Grossen Rat scheiterten am Dienstag. Der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg sagte im Rat, die Regierung könne mit der Acht-Prozent-Regel leben.
Sozialhilfe soll weniger "attraktiv" werden
Mit der Gesetzesrevision will die Berner Regierung Sozialhilfebezüger dazu bringen, mehr zu tun für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sozialhilfe zu beziehen soll finanziell nicht attraktiver sein als arbeiten. Den Grundbedarf für 18- bis 25-jährige will sie um maximal 15 Prozent unter den SKOS-Richtlinien ansetzen können.
Die Berner Regierung will mit dem Gesetz aber auch die Integration der Sozialhilfebezüger stärker fördern. Dafür soll ein Teil des durch die Kürzung des Grundbedarfs eingesparten Gelder dienen. Die Berner Regierung will aber auch einfach Geld sparen. Das Gesetz soll am Mittwoch in erster Lesung zu Ende beraten werden. 2018 folgt eine zweite Lesung.
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