Werbung
Kanton Bern fordert Kontrolle für Lohngleichheit erst ab 250 Mitarbeiter
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt grundsätzlich die vom Bund vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Regierungsrat bekennt sich in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann. In der Personalstrategie 2016-2019 des Kantons Bern ist die regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit bereits als Massnahme definiert. Darüber hinaus macht der Kanton den Unternehmen im Beschaffungswesen Vorgaben zur Durchführung von Lohngleichheitsprüfungen. Um die Lohngleichheit sicherzustellen, sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet werden, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen. Der Regierungsrat beantragt, Unternehmen erst ab 250 Mitarbeitenden zu dieser Analyse zu verpflichten. Für den Regierungsrat ist es zudem sehr wichtig, dass der administrative Zusatzaufwand, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig erbringen müssen, im Rahmen bleibt.
Werbung
