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Änderungen im Kaminfegerwesen ab 2021
Das Kaminfegerwesen im Kanton Bern wird per 1. Januar 2020 liberalisiert.
Das Monopol wird aufgehoben und die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer übernehmen die Verantwortung, dass Ihre Feuerungs- und Abgasanlagen regelmässig durch einen konzessionierten Kaminfeger Betrieb gereinigt und kontrolliert werden. Konzessions- und Aufsichtsbehörde ist die Gebäudeversicherung Bern.
Die paritätische Kommission der Kaminfeger Branche des Kantons Bern hat diese Tatsache zum Anlass genommen, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) neu zu verhandeln. Am 2. Dezember wurde der Gesamtarbeitsvertrag GAV unterzeichnet. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 treten folgende wesentliche Änderungen in Kraft:
• Die Löhne werden durchschnittlich um 10% angehoben
• Arbeitszeit- und Spesenregelungen erfahren positive Veränderungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden
Nebst weiteren Faktoren tragen diese GAV Änderungen wesentlich zu den höheren Kaminfeger Stundenansätzen per 1.1.2021 bei. Die bisherige Verordnung über die Kaminfeger Tarife wird durch die Aufhebung des Monopols ebenfalls per 31.12.2020 aufgehoben. (MM/neo1)
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