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Kaderleute sollen die Arbeitszeit nicht mehr erfassen
Mit einer Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz will der Bund die Arbeitszeiterfassung den heutigen Bedürfnissen anpassen. Künftig soll in gewissen Fällen die Möglichkeit bestehen, auf eine Arbeitszeiterfassung zu verzichten. In seiner Anhörungsantwort an den Bund stimmt der Regierungsrat einer Lockerung der Regelung grundsätzlich zu. Der Verzicht auf eine Erfassung der Arbeitszeiten werde jedoch den Arbeitnehmerschutz schwächen. Deshalb müsse sich die Revision auf Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschränken, die als Kaderangestellte über eine gewisse Freiheit in der Arbeitsgestalltung verfügen.
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