Symbolbild (Bild: neo1 Archiv)
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Lauwiner und co: Wenn der Wohnort nicht dem Wahlkreis entspricht
Ende März wählt der Kanton Bern den Regierungsrat und den Grossen Rat neu. Ein Blick auf die Wahllisten für die Grossratswahlen zeigt: Nicht alle Kandierenden treten im Wahlkreis ihres Wohnorts an.
Ein Beispiel dafür ist Jonas Lauwiner. Der Burgdorfer Stadtrat tritt nicht im Wahlkreis Emmental an, sondern hat seine Liste im Wahlkreis Bern-Mittelland Süd eingereicht. Das bedeutet, dass Personen aus Burgdorf, die Lauwiner bei den Stadtratswahlen unterstützt haben, ihme bei den Grossratswahlen nicht helfen können. Sie gehören zum Wahlkreis Emmental und sind nicht wahlberechtigt für Kandidierende aus Bern-Mittelland Süd.
Lauwiner ist nicht allein. Weitere Beispiele sind etwa Anna de Quervain und Freweyni Blatter-Welday. Erstere ist auf der Liste der Grünen Emmental zu finden, obwohl sie in Bern wohnt. De Quervain ist aber unter anderem im Vorstand der Grünen Emmental und im Vorstand des Vereins Museum Schloss Burgdorf. Blatter-Welday kandidiert ebenfalls im Wahlkreis Emmental, als Wohnort ist aber Langenthal angegeben.
Ein solches Vorgehen ist rechtlich möglich. Personen dürfen auch in einem anderen Wahlkreis kandidieren als jenem, in dem sie wohnen. Voraussetzung ist, dass sie in der entsprechenden Region unterstützt werden. "Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein", heisst es dazu im entsprechenden kantonalen Gesetz.
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