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Herzogenbuchsee genehmigt alle sechs Vorlagen

Die Stimmberechtigten von Herzogenbuchsee genehmigten am Mittwoch an der Gemeindeversammlung sämtliche sechs Vorlagen. Umstritten war vor allem die Einzonung der Parzelle Nr. 897 an der Oberfeldstrasse. Ein Rückweisungsantrag der SP fand jedoch keine Mehrheit.

Die 79 anwesenden Buchserinnen und Buchser nahmen alle sechs Vorlagen an der Gemeindeversammlung an und folgten damit den Anträgen des Gemeinderates, teilte die Gemeinde am Donnerstag mit.

Ja zur Zonenplanänderung "Oberfeldstrasse"

Die Einzonung der Parzelle Nr. 897 an der Oberfeldstrasse im Buchser Oberdorf wurde mit grossem Mehr bei zehn Gegenstimmen genehmigt. Ein laut Mitteilung vorab ökologisch motivierter Rückweisungsantrag der SP fand bei der Versammlung keine Mehrheit.

An der Oberfeldstrasse planen die privaten Eigentümer ein Mehrfamilienhaus mit fünf bis acht Wohneinheiten. Dafür muss das Grundstück von der Bauernhofzone in die Wohnzone W2 umgezont werden.

Reglemente teilrevidiert bzw. aufgehoben

Ebenfalls eine Zustimmung fand die Teilrevision des Reglements über den Ausgleich von Planungsmehrwerten, bei der es darum geht, die Zahlungsfristen bei Um- und Aufzonungen für betroffene Grundeigentümer so festzulegen, dass die Abgabe erst dann zur Zahlung fällig wird, wenn der Mehrwert durch die Bebauung auch effektiv realisiert wird.

Aufgehoben wurden das Marktreglement aus dem Jahr 1975 sowie das Reglement über die Schulzahnpflege von 2003. Vor allem gegen die Aufhebung des Schulzahnpflegereglements äusserten einige Votantinnen und Votanten Vorbehalte. Diese fanden aber bei der Versammlung keine Mehrheit, so dass dem Antrag des Gemeinderates um Aufhebung mit 41 gegen 32 Stimmen Folge geleistet wurde.

Ohne Gegenstimme wurde die ROD-Treuhandgesellschaft aus Schönbühl für die kommenden vier Jahre als Revisionsstelle erneut mandatiert. (pd/neo1)

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