Werbung
Gültig seit dem 1. Januar: Das Krebsregistrierungsgesetz
Eine landesweite Erfassung aller Krebserkrankungen, dies will das neue Krebsregistrierungsgesetz, welches seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt.
Dies bedeutet: Daten von Personen, die an Krebs erkrankt sind, sollen gesammelt werden und müssen von den Ärzten an die kantonalen Krebsregister gemeldet werden. Dort sollen diese Daten ausgewertet werden. Wie Michael Bühlmann, leitender Arzt der Onkologie des Spital Burgdorfs gegenüber neo1 erklärt, habe dies aber sehr viele Vorteile: Mögliche Zusammenhänge könnten so erkannt werden. Aber die Daten würden auch Aussagen darüber machen können, wie gut beispielsweise das Spital Burgdorf aufgestellt ist. Es gehe also auch darum, effektiver arbeiten zu können.
Zwar seien die Ärzte froh um alle Daten und Informationen der Patientinnen und Patienten. Wer aber nicht möchte, dass ihre oder seine Daten weitergegeben würden, habe das Recht, sich dagegen auszusprechen.
Momentan sei das Spital Burgdrof daran, die bereits vorhandenen Daten aufzuarbeiten, um diese an das Krebsregister weiterzugeben.
Werbung
