Marthe Gosteli im von ihr gegründeten Archiv. (Bild: Keystone-SDA)
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Gosteli-Stiftung erhält mehr Geld und die Gastronomie muss weniger zahlen
Die Gosteli-Stiftung für die Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz soll vom Kanton Bern künftig 450'000 Franken statt wie bisher 100'000 Franken pro Jahr erhalten. Das will die Finanzkommission (Fiko) des bernischen Grossen Rats.
Wie sie am Dienstag mitteilte, unterstützt sie eine überparteiliche Finanzmotion, welche mit diesem Ziel beim Grossen Rat eingereicht wurde. Die Kantonsregierung lehnt die Erhöhung des Beitrags ab. Das Kantonsparlament wird noch über die Motion entscheiden müssen. Laut der Mitteilung findet die Fiko zwar wie die Kantonsregierung, der finanzielle Spielraum des Kantons Bern sei eingeschränkt. "Ohne Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Gosteli-Stiftung ist aber nicht nur die Weiterentwicklung, sondern auch der Fortbestand der Stiftung gefährdet. Letztere hat eine "herausragende Bedeutung" für die Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz", so Fiko-Vizepräsidentin Beatrice Stucki im Interview mit neo1.
Im vergangenen respektive Anfang dieses Jahres beschlossen die eidgenössischen Räte, dass der Bund in den nächsten vier Jahren insgesamt 2,2 Millionen Franken für den Erhalt des Gosteli-Archivs bezahlt. Mit diesem Bundesbeschluss sei die Bedingung des Kantons Bern erfüllt, damit dieser ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten könne, hiess es damals.
Die Feministin Marthe Gosteli gründete das Archiv 1982 in Worblaufen. Die Pionierin der Gleichberechtigung der Geschlechter starb im April 2017 im Alter von 100 Jahren. In den 1960er-Jahren spielte sie eine entscheidende Rolle in der Frauenbewegung in der Schweiz. Das Gosteli-Archiv wurde bisher von Privaten finanziert und verzeichnet jedes Jahr ein Defizit.
Wegen Corona weniger Abgaben für die Gastronomie
Die Fiko unterstützt zudem die Pläne der Kantonsregierung, den Gastronomiebetrieben wegen der Folgen der Corona-Pandemie die Alkoholabgabe auch im Jahr 2021 zu erlassen. Sie beantragt dem Grossen Rat, dem Einnahmeverzicht in der Höhe von 1,8 Millionen Franken zuzustimmen und als Ersatz für die wegfallenden Einnahmen die Rechtsgrundlage für eine ausserordentliche Einlage in den Fonds für Suchtprobleme zu schaffen. Die FiKo unterstützt diese Hilfestellung für die Restaurantbetriebe, die von den Corona-Massnahmen von Bund und Kanton besonders stark betroffen waren. Sie beantragt dem Grossen Rat bei einer Gegenstimme, dem Erlass der Alkoholabgabe und der Speisung des Suchtfonds zuzustimmen. (sda/neo1)
Audio 1: Gosteli-Stiftung
Audio 2: Alkoholabgabe
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