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Gewalt zu sehr im Fokus

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Sexualstrafrechts ist zu Ende. Zu reden gibt noch der Begriff der Vergewaltigung, der nach Ansicht von Betroffenen und Verbänden zu eng gefasst ist. Für die Betroffenengruppe fokussiert der Gesetzestext ausserdem zu sehr auf die Gewalt. Ob eine Straftat vorliege, werde noch immer danach beurteilt, wie sehr das Opfer sich gegen körperliche Gewalt wehren musste. 

Für die Betroffenengruppe ist nur die "Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung" eine wirklich gute Lösung. Aktuell würden noch viel zu viele Taten gar nicht angezeigt, weil die Aussichten auf eine Verurteilung des Täters sehr häufig nur gering seien. Häufig sei aber das Opfer gar nicht in der Lage, sich zu wehren, beispielsweise, weil eine Art Schockstarre einsetzt. In all diesen Fällen komme es gegen den Willen des Opfers zu sexuellen Handlungen, bei denen mindestens keine Gewalt im Spiel sei, die sichtbare Spuren hinterlasse. Störend sei auch, dass "Vergewaltigung" dann vorliege, wenn ein Mann eine Frau mit dem Penis vaginal penetriere. Der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs, der neu eingeführt werden soll, führe zu einer falschen Wertung, zur Einführen einer Art "light Version" der Vergewaltigung. 

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